Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht:

  1. bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
  2. bei Verträgen über Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  3. bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufzeichnungen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  4. bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden